Erklärung zur Barrierefreiheit

Die RockDoc GmbH ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem österreichischen Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Als Lösungsanbieter für digitale Barrierefreiheit ist die konsequente Vermeidung von digitalen Barrieren nicht nur eine gesetzliche Vorgabe für uns, sondern unser tiefster eigener Qualitätsanspruch.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website: rockdoc.ai

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte, WCAG 2.1" (WAI-2.1) sowie mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 vollständig vereinbar.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 16.05.2026 erstellt. Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte auf Grundlage eines durchgeführten Audits. Die Erklärung wird regelmäßig überprüft und bei wesentlichen Änderungen der Website aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf unserer Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die uneingeschränkte Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der optimalen Benutzung unserer Website behindern, bitten wir Sie, uns diese mitzuteilen. Wir werden Ihre Meldung prüfen und Sie umgehend über die weiteren Schritte informieren.

Bitte senden Sie sämtliche Mitteilungen und Anregungen per E-Mail an:

E-Mail: info@rockdoc.ai

Betreff: Meldung einer Barriere (Website)

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten auf Ihre Mitteilung über die oben genannte Kontaktmöglichkeit können Sie sich in Österreich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt Beschwerden auf elektronischem Weg über das Kontaktformular der Beschwerdestelle entgegen:

Kontaktformular der Beschwerdestelle: www.ffg.at/form/kontaktformular-beschwerdestelle

Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder ihm zuordenbare Einrichtungen betreffen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.